__ AG ihrer Kontrollaufgabe nachgekommen ist – d.h. die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch ihre Mitarbeiter konkret überprüft und sichergestellt hat –, ist nicht abgeklärt worden. Sollten weitere Abklärungen die Behauptungen des Beschwerdeführers bestätigen, dass einerseits an der fraglichen «Linie 12», anders als bei anderen Linien, ein anhaltender Zeitdruck besteht und andererseits aufgrund allmorgendlicher Vorlage einer individuellen Statistik ein gewisser Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, ist tatsächlich fraglich, ob der Bediener der Unfallmaschine den in quantitativer Hin-