Weiter ist aktenkundig, dass die SU- VA anlässlich ihrer Untersuchung drei offensichtliche Mängel (ungeschützte bewegte Maschinenteile, ungenügende Sicherheitsabstände und einfach umgehbare oder manipulierbare Schutzeinrichtungen) feststellte, diese als «dringender Fall» einstufte und Massnahmen/Anpassungen anordnete. Mit Schreiben vom 30. März 2022 bestätige sie überdies, dass beim Untersuchen der Unfallmaschine am 6. Juli 2021 und am 4. November 2021 keine sicherheitsrelevanten Fehlfunktionen gefunden werden konnten und die mechanischen Komponenten kein «Herunterfallen» des Messers zugelassen hatte.