6. 6.1 Unbestritten ist, dass sich der Beschwerdeführer die Handverletzung beim Positionieren von vier Käseriemen einer Emmentaler-Sorte auf dem von ihm bedienten (seitlich hin und her schiebbaren) Tisch zuzog, als sich der Schneidevorgang löste und das Messer herunterschnellte. Die Unfallmaschine ist so konzipiert, dass sich der Schneidevorgang dann auslöst, wenn der Bediener mit seiner linken Hand den linken Auslösetaster und gleichzeitig mit seiner rechten Hand den rechten Auslösetaster drückt. Der Beschwerdeführer fühlte sich im Umgang mit der Unfallmaschine sicher.