__ AG eingesetzten Schneidmaschinen aufkommen. Und schliesslich werfe auch die ihm zugetragene Beobachtung Fragen auf, wonach die C.________ AG die Unfallmaschine kurz nach dem Unfall und vor der ersten SUVA-Kontrolle gereinigt, auseinandergenommen, repariert und wieder zusammengesetzt haben soll. Weiter sei zu berücksichtigen, dass die – mit Blick auf das Positionieren von Em- mentaler-Käseriemen – eng bemessenen Platzverhältnisse auf dem Schneidetisch ein weisungswidriges Bedienen begünstigten. Ein Hantieren im Gefahrenbereich stelle regelmässig die praktikabelste Vorgehensweise dar und zwar nicht nur für ihn, sondern auch für die anderen Mitarbeiter, zumal bei der Unfallmaschine resp.