Beim Positionieren von (vier!) grösseren Emmentaler-Käseriemen sei ein seitliches Anprallen gegen das Messer der Unfallmaschine möglich und es frage sich, ob dies (ungewollt) einen Schneidevorgang auslösen könnte. Betreffend eine allfällige Fehlfunktion erstaune im Übrigen die Auskunft der C.________ AG, wonach in der Vergangenheit keine Unregelmässigkeiten festgestellt worden seien, sei ihm (dem Beschwerdeführer) doch bekannt, dass die Unfallmaschine ca. fünf Monate vor dem Unfall durch den internen technischen Dienst wegen einer solchen habe repariert werden müssen. Auch seien ihm zwei weitere Vorfälle bekannt, bei denen es zu Fehlfunktionen der Auslösetaster gekommen sei.