Der Beschwerdeführer habe die Sicherheitsbestimmungen der Unfallmaschine missachtet. Ihm seien anlässlich einer Schulung ausdrücklich die Gefahren erklärt worden und er sei explizit darauf aufmerksam gemacht worden, dass er nie (von hinten/der Seite) in die Unfallmaschine hineingreifen dürfe. Letztlich bleibe es eine ungeklärte Frage, wie der Prozess/Schneidevorgang ausgelöst worden sei. Am 15. März 2022 ersuchte die Staatsanwaltschaft die C.________ AG und die SUVA um Beantwortung diverser Fragen. Diesem Ersuchen kamen die C.________ AG am 28. März 2022 und die SUVA am 30. März 2022 nach.