Am 26. Oktober 2021 reichte die Kantonspolizei Bern ihrerseits eine Anzeige gegen den Beschwerdeführer ein. Dem diesbezüglichen Rapport inkl. Beilagen (u.a. Schulungs- und Ausbildungsunterlagen, Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 27. Juli 2021, Berichtsrapport der Fachstelle Umweltkriminalität – Arbeitssicherheit der Abteilung Verkehr, Umwelt und Prävention der Kantonspolizei Bern vom 13. Oktober 2021) kann entnommen werden, dass die Unfallmaschine gewartet gewesen sei und keine Mängel hätten festgestellt werden können. Der Beschwerdeführer habe die Sicherheitsbestimmungen der Unfallmaschine missachtet.