_, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – folgende Anträge: Die Einstellungsverfügung E O21 9815 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental- Oberaargau, vom 29.06.2022 sei, soweit das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft betreffend, aufzuheben, und die Angelegenheit sei zur Beweisergänzung (insbesondere im Sinne der mit Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 05.05.2022 gestellten Beweisanträge) sowie zur Beweissicherung