1. Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall bei der C.________ AG geführte Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung einerseits und gegen den verunfallten Arbeitnehmer, A.________, wegen Widerhandlung gegen das Unfallversicherungsgesetz (durch Missachten der Arbeitsanweisungen des Arbeitsgebers bezüglich Arbeitssicherheit und dadurch Verursachen eines Selbstunfalls) ein. Am 11. Juli 2022 erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.__