4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - den Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - dem/der Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 20. Juli 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: