differenzierte Verstösse oder strafrechtlich relevante Rechtsverletzungen legt er nicht dar, obschon ihn auch das Bundesgericht bereits darauf aufmerksam gemacht hat, dass weder das Wiederholen seiner Beanstandungen noch das mehrmalige pauschale Beschreiben angeblicher Verfehlungen der kantonalen Behörden das Substanziieren von konkreten rechtsrelevanten Verstössen zu ersetzen und eine Unrichtigkeit des angefochtenen Entscheids aufzuzeigen vermögen (u.a. Urteile des Bundesgerichts 6B_50/2022 vom 7. März 2022 E. 5 und 6B_292/2022 vom 4. April 2022 E. 5).