2.2 Soweit der Beschwerdeführer Anzeige gegen den fallverantwortlichen Staatsanwalt einerseits und den leitenden Staatsanwalt andererseits wegen Amtsmissbrauchs, Verleumdung und Begünstigung resp. Beihilfe zu Amtsmissbrauch erstatten will, ist er daran zu erinnern, dass die Entgegennahme und Behandlung von Strafanzeigen nicht in die Zuständigkeit der Beschwerdekammer fällt. Sie nimmt auch keine Hilferufe zu Handen von Amnesty International und weiteren Menschenrechtsorganisationen entgegen. Auf eine Weiterleitung der Anzeige an die zuständige Behörde (Art.