Nach erstmaliger Einspracheerhebung erliess die Staatsanwaltschaft am 23. März 2021 einen neuen Strafbefehl, gegen den der Beschwerdeführer wiederum Einsprache erhob. Mit Verfügung vom 14. April 2021 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Nachdem der Beschwerdeführer am 7. Juni 2022 nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, verfügte das Regionalgericht gleichentags, der Strafbefehl vom 23. März 2021 sei infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen.