1. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 10. Dezember 2020 bzw. korrigierter Version vom 11. Dezember 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe sowie einer Übertretungsbusse verurteilt. Nach erstmaliger Einspracheerhebung erliess die Staatsanwaltschaft am 23. März 2021 einen neuen Strafbefehl, gegen den der Beschwerdeführer wiederum Einsprache erhob.