Urteile des Bundesgerichts 1B_111/2015 vom 20. August 2015 E 3.1 f., 1B_685/2011 vom 23. Februar 2012 E. 3.4). Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die erkennungsdienstliche Erfassung auch bei Übertretungen zulässig ist, weshalb es weder auf die Schwere der Anlasstat noch auf die Schwere der vermuteten Delikte entscheidend ankommen darf (vgl. GRAF/HANSJAKOB, in Zürcher Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. Aufl. 2020, N. 7 zu Art.