Diese Rechtsprechung gilt auch in Bezug auf den weniger schweren Eingriff der erkennungsdienstlichen Erfassung ohne DNA-Analyse (vgl. Entscheid des Obergerichts BK 22 349 vom 5. Oktober 2022 E. 4.2). Demzufolge kann die erkennungsdienstliche Erfassung auch der Identifikation von Tätern im Zusammenhang mit vergangenen oder künftigen Delikten dienen, die den Strafverfolgungsbehörden noch unbekannt sind.