6 halts, worunter insbesondere die Feststellung der Identität einer Person fällt (BGE 141 IV 87 E. 1.3.3). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur DNA- Analyse ist eine Erfassung auch zulässig, wenn sie nicht für die Aufklärung der Straftat erforderlich ist, der eine Person im hängigen Strafverfahren beschuldigt wird. Diese Rechtsprechung gilt auch in Bezug auf den weniger schweren Eingriff der erkennungsdienstlichen Erfassung ohne DNA-Analyse (vgl. Entscheid des Obergerichts BK 22 349 vom 5. Oktober 2022 E. 4.2).