Da die Beschuldigte nicht erklären wollte, wie sie ihre Zeit verbracht und ihren Aufenthalt finanziert hat, ist im Sinne von ergänzenden Ermittlungen auch abzuklären, ob sie sich weiterer Delikte gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, wie z.B. der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, schuldig gemacht haben könnte. Das erkennungsdienstliche Material ist für die Aufklärung solcher Delikte hilfreich, indem beispielsweise die Fotos Zeugen (wie z.B. Angestellten oder Kunden bei möglichen Arbeitsorten) vorgehalten, das Signalement mit Aussagen in früheren ausländerrechtlichen Verfahren oder die Fingerabdrücke mit be-