Vorliegend wird der Beschuldigten jahrelanger rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz, insbesondere im Raum Bern, vorgeworfen, welchen Sachverhalt sie eingestanden hat. Da die Beschuldigte nicht erklären wollte, wie sie ihre Zeit verbracht und ihren Aufenthalt finanziert hat, ist im Sinne von ergänzenden Ermittlungen auch abzuklären, ob sie sich weiterer Delikte gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, wie z.B. der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, schuldig gemacht haben könnte.