1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Januar 2022 aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 8. April 2022 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 8. März 2022 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.