Gutachten einer hohen Risikokategorie in Bezug auf erneute häusliche Gewalt an. Zusammenfassend hält das forensisch-psychiatrische Gutachten fest, dass sich die Situation beim Beschwerdeführer seit dem Anlassdelikt nur mit der aktuellen Haft deeskalieren liess. Entscheidend ist, dass das Gutachten die Rückfallgefahr als hoch einstuft und deshalb nicht von einer wesentlich besseren Legalprognose als tatzeitnah ausgegangen werden kann.