318 StPO am 17. Januar 2022 beim Beschwerdeführer eingetroffen sei, kann ihm nicht gefolgt werden. Die amtlichen Akten haben sich aufgrund einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2021 und der Bestätigung seines Verteidigers, wonach diese Eingabe als Beschwerde gegen die Verfügung vom 19. Oktober 2021 zu behandeln sei, mit welcher das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung abgelehnt worden war, bei der Beschwerdekammer befunden (BK 21 500). Der Beschluss datiert vom 30. Dezember 2021.