Am ehesten seien ähnliche Delikte wie bisher zu erwarten. Zusammenfassend hält das Gutachten schliesslich fest, dass sich die Situation beim Beschwerdeführer seit dem Anlassdelikt nur mit der aktuellen Haft habe deeskalieren lassen. Der Beschwerdeführer falle in Bezug auf die Gewaltbereitschaft im häuslichen Rahmen für die kommenden Jahre in eine hohe Risikokategorie.