5.2 Vorab kann auch in diesem Zusammenhang auf die bisher ergangenen Beschlüsse der Beschwerdekammer (BK 21 191 vom 30. April 2021 E. 4 und BK 21 455 vom 26. Oktober 2021 E. 5) verwiesen werden. Das Bundesgericht kam in seinem Urteil 1B_624/2021 vom 1. Dezember 2021 ebenfalls zum Schluss, dass beim Beschwerdeführer Wiederholungsgefahr vorliege.