Es räumte ein, dass es nur den Gurt, nicht aber das Messer gesehen habe und erklärte, Angst um sein Leben gehabt zu haben; Angst, dass er es umbringen könnte. Auf wiederholte Fragen seitens der Verteidigung, weshalb es davon ausgehe, dass der Beschwerdeführer es habe umbringen wollen, erklärte das Opfer, dass er es schon oft bedroht habe. Es habe diese Drohungen sehr ernst genommen. Er sei öfters aggressiv gewesen und habe nicht nur ihm, sondern auch dem gemeinsamen Sohn gedroht. Nachvollziehbar erklärte es, dass es sich habe befreien können, als das Auto vorbeigefahren sei und der Beschwerdeführer in die entgegengesetzte Richtung in den Wald hinein gerannt sei.