4 deckungsgleich, geschildert wird – liegen genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vor, womit der dringende Tatverdacht auf versuchte Gefährdung des Lebens, versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchter Mord gegeben ist. Dieser hat sich aufgrund der zwischenzeitlich erzielten Ermittlungsergebnisse weiter verdichtet. [Aus BK 21 445]