4. 4.1 Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, am 8. Januar 2021 am späteren Abend seine Ex-Frau unter einem Vorwand in ein Waldstück bei D.________ (Ort) gelockt, sie ins Gebüsch gezogen und mit einem Gurt und ihrem eigenen Schal gewürgt zu haben. 4.2 Der Beschwerdeführer erklärt in seiner Beschwerde, dass er die Position der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des dringenden Tatverdachts und bezüglich der Haftgründe der Wiederholungs- und Ausführungsgefahr nach wie vor nicht teile.