Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 7. Januar 2022 um weitere drei Monate, d.h. bis am 8. April 2022. Mit Beschwerde vom 17. Januar 2022 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts sowie die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Eingabe vom 19. Januar 2022 auf eine Stellungnahme.