1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter Gefährdung des Lebens, versuchter vorsätzlicher Tötung, evtl. versuchten Mordes. Der Beschwerdeführer wurde am 9. Januar 2021 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 7. Januar 2022 um weitere drei Monate, d.h. bis am 8. April 2022.