7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Der Straf- und Zivilklägerin wird eine Entschädigung von CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidiger der Beschuldigten wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.