4 Hauptbuch der Buchhaltung 2020 der Beschwerdeführerin zeigt (Konto «6012 Nettomiete Q.________(Ort) Büro»), dass der Mietertrag im Umfang von CHF 12’000.00 zulasten der S.________(AG) (Konto «1313) und im Umfang von CHF 24’000.00 zulasten der Beschuldigten 2 (Konto «2501 C.________, KK») verbucht wurde (vgl. Beilage 1 der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft). Das lässt in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft stark darauf schliessen, dass die Beschuldigten Mieter des fraglichen Büroraums sind, allenfalls gemeinsam mit der S.________(AG).