auch nach wie vor wirtschaftlich berechtigt sind. 3.2 Auch die Umstände im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Inhaber- Schuldbriefe bestätigen diese Annahme und weisen darauf hin, dass sich die Inha- ber-Schuldbriefe tatsächlich im Besitz der Beschuldigten befinden. Die Sicherstellung erfolgte in der Liegenschaft L.________, in Q.________(Ort) (Gbbl. Nrn. O.________). Dabei handelt es sich sowohl um den Wohnsitz der Beschuldigten als auch den Sitz der Beschwerdeführerin.