Die Beschlagnahme der Inhaber-Schuldbriefe folgt in erster Linie demselben Zweck wie die Grundbuchsperren, da sie verhindert, dass die beschlagnahmten Grundstücke zusätzlich belastet werden. Es kann vorab auf die Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 273 vom 30. September 2022 E. 3 und E. 4.3 ff. sowie BK 22 274 vom 30. September 2022 E. 3.3 ff. verwiesen werden, mit welchen diese Grundbuchsperren bestätigt worden sind. Es liegen zusammengefasst zahlreiche konkrete Hinweise vor, welche darauf hindeuten, dass die Beschuldigten faktisch die Beschwerdeführerin führen und damit nach wie vor wirtschaftlich berechtigt sind.