3 3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft hat über die Grundstücke in Q.________(Ort) und R.________(Ort), auf denen die fraglichen Inhaber-Schuldbriefe lasten, bereits mit Verfügungen vom 30. Mai 2022 eine Grundbuchsperre erlassen, da diese Grundstücke vermutlich durch eine Straftat erlangt wurden, aber auch zur Sicherstellung einer Ersatzforderung, evtl. zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen.