_, liess sich am 6. Juli 2022 vernehmen und teilte mit, keine sachdienlichen Angaben machen zu können. Der Beschuldigte 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, schloss sich in seiner innert verlängerter Frist am 25. Juli 2022 eingereichten Eingabe den Ausführungen der Beschwerdeführerin an und beantragte die Gutheissung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin replizierte am 9. August 2022 und bestätigte die gestellten Anträge.