_, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung der Beschlagnahme sowie die Auflage der Verfahrenskosten an den Staat und die Ausrichtung einer Entschädigung. Die Straf- und Zivilklägerin sowie die Staatsanwaltschaft beantragten in ihren (delegierten) Stellungnahmen vom 8. bzw. 11. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschuldigte 2, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, liess sich am 6. Juli 2022 vernehmen und teilte mit, keine sachdienlichen Angaben machen zu können.