sowie neun Inhaber-Schuldbriefe, lastend auf dem Grundstück Gbbl.Nr. P.________. Am 29. Juni 2022 reichte die L.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Fürsprecher M.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung der Beschlagnahme sowie die Auflage der Verfahrenskosten an den Staat und die Ausrichtung einer Entschädigung.