__ geben könnte und er gegen den einen Ausstandsgründe vorbringen möchte. Auch schadet nicht, dass der Vorname von Staatsanwalt B.________, wie sonst im Kanton Bern üblich, nicht aus dem Staatskalender hervorgeht. Der Beschwerdeführer macht zudem nicht geltend, dass er aus diesem Grund nicht nachvollziehen konnte, ob B.________ wirklich Staatsanwalt sei, zumal die Verfügung mit dem Layout der Staatsanwaltschaft versehen ist und gemäss der Sendungsnachverfolgung auch von der Staatsanwaltschaft stammt. Auch erfüllt die Unterschrift selbst die formellen Anforderungen an eine Unter-