Zudem sei die Beschwerde nicht hinreichend begründet, weshalb der Beschwerdeführer innert Frist darlegen müsse, welche Punkte der Verfügung angefochten würden und welche Gründe einen anderen Entscheid (betreffend die Rechtzeitigkeit und die Gültigkeit der Einsprache) nahelegten. Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 machte der Beschwerdeführer gegenüber der Beschwerdekammer geltend, der Staatsanwalt habe seine rechtsstaatliche Verpflichtung nicht erfüllt.