Am 16. Juni 2022 liess die Staatsanwaltschaft die Eingabe des Beschwerdeführers zuständigkeitshalber der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zukommen. Mit Brief vom 21. Juni 2022 teilte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer dem Beschwerdeführer mit, dass anhand seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft nicht klar sei, ob er wirklich Beschwerde führen wolle.