Allen voran sind hier mögliche Erkenntnisse aus der Auswertung der Spurenträger sowie der Smartphones der Beschuldigten zu nennen. Die Tatsache, dass während des Überfalls Filmaufnahmen gemacht wurden sowie das weitere Vorgehen der Beschuldigten (etwa die Entsorgung der aufgefundenen Beweismittel), welches nicht für eine besonders durchdachte Vorgehensweise spricht, deuten darauf hin, dass sich aus diesen Ermittlungshandlungen Erkenntnisse ergeben werden, welche den Beschuldigten parteiöffentlich vorzuhalten sind. Kommt hinzu, dass noch nicht alles Diebesgut eruiert bzw. sichergestellt werden konnte.