[…] Zwischen dem Tatzeitpunkt und der Festnahme ist mehr als ein Monat verstrichen. Hätten die Tatbeteiligten sich absprechen bzw. kolludieren wollen, hätten sie dies längst tun können. Inwiefern sich die Situation massgeblich verschlimmert haben soll, ist nicht ersichtlich und wird denn von der Vorinstanz auch nicht begründet. Seit Kenntniserlangung des Zeugenaufrufs mussten die Tatverdächtigen mit einer Befragung zur Sache rechnen. Die Beschuldigten mussten damit rechnen, zeitnah von der Polizei aufgegriffen zu werden, weshalb sie längst die Möglichkeit gehabt hätten zu kolludieren, hätten sie dies gewollt.