Dementsprechend bestehe seitens des Beschwerdeführers auch ein Interesse, auf die zwei weiteren Tatverdächtigen sowie das Opfer Einfluss zu nehmen, um sich selbst in ein möglichst positives Licht zu rücken. Ohnehin müsse die Rolle des Beschwerdeführers an den gesamten Geschehnissen und insbesondere dessen Beteiligung an der schweren Körperverletzung näher abgeklärt werden. Zudem sei aktuell nicht klar, weshalb der Beschwerdeführer nach der ersten Aggression noch zwei weitere Male mit den weiteren Tatverdächtigen zum Tatort zurückgekehrt sei. Die Aussage, er hätte bei D.______