Zudem sei unbestritten, dass mit dem Handy des Beschwerdeführers nach den Schlägen mit der Flasche auch noch ein Video vom Gesicht des Opfers gemacht worden sei und man diesem gedroht habe, nicht zur Polizei zu gehen. Auch hier erschienen die Erklärungen des Beschwerdeführers, wie die beiden anderen in den Besitz seines Handys gekommen sein sollten, eher unbehelflich und etwas grotesk, wenn man bedenke, dass sich der Beschwerdeführer im selben kleinen Wohnzimmer aufgehalten habe, als das Opfer von diesen beiden brutal mit Flaschen traktiert worden sei.