4 kann nicht die Rede sein. Dies ergibt sich mit Blick auf die Aussage des Beschwerdeführers auf die Frage, ob eine Absicht bestand, das Opfer anzugreifen: „Wenn sie nicht saufen würden, dann wäre das wohl nicht passiert. Der Gedanke kam nur, weil sie gesoffen hatten. Mir erzählten sie, dass wir nur saufen und rauchen gehen würden (EV Beschwerdeführer bei der Polizei vom 21.06.2022, Z 709 ff.)".