Das Opfer musste aufgrund der Übergriffe operiert werden, damit ihm Glassplitter aus einer Wunde am Kopf entfernt werden konnten. Zudem erlitt es diverse Verletzungen, unter anderem eine tiefe Schnittwunde oberhalb des rechten Schläfenbeins, eine Rissquetschwunde auf dem Nasenrücken, eine durchgebissene Lippe, ein gebrochener Kiefer und mehrere Zahnschäden (vgl. auch die Bilder pag. 68 f. Haftantrag). 3.2 Der Beschwerdeführer gab im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 21. Juni 2022 zu, sich am Abend des 16. Mai 2022 mit den zwei weiteren Tatverdächtigen getroffen und sich zusammen mit diesen in die Wohnung des Opfers begeben zu