3. 3.1 Dem Beschwerdeführer (Jahrgang 2000) wird vorgeworfen, gemeinsam mit D.________ (Jahrgang 1997) und E.________ (Jahrgang 2005) das Opfer F.________ (Jahrgang 1966) in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2022 in dessen Wohnung in G.________ u.a. mit Fusstritten und einer Glasflasche verprügelt und ausgeraubt zu haben. Das Opfer musste aufgrund der Übergriffe operiert werden, damit ihm Glassplitter aus einer Wunde am Kopf entfernt werden konnten.