Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz/Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Untersuchungshaft für drei Monate. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete daraufhin am 24. Juni 2022 gegen den Beschwerdeführer Untersuchungshaft für die Dauer von zwei Monaten bis am 20. August 2022 an. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 28. Juni 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Das Zwangsmassnahmengericht verzichte am 30. Juni 2022 auf eine Stellungnahme.