1. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Raubes, evtl. qualifiziert begangen (vgl. die Ausdehnungsverfügung vom 24. Juni 2022), versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. Angriffs. Nachdem der Beschwerdeführer am 21. Juni 2022 von der Polizei festgenommen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft am 22. Juni 2022 beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz/Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Untersuchungshaft für drei Monate.