8 mit den Spermaspuren auf dem T-Shirt sind erfolgt. Der dringende Tatverdacht wurde aufgrund der neuen Ermittlungsergebnisse bestätigt. Weder die Beurteilung des dringenden Tatverdachts noch die Dauer der Untersuchungshaft hängen bei dieser Ausgangslage einzig von der Videobefragung der Tochter des Opfers oder der Einvernahme der Chefin des Opfers ab. Der Umstand, dass bislang noch keine Videobefragung der Tochter stattgefunden hat, stellt daher keine Verschleppung des Verfahrens bzw. eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes dar.